Unser Service begleitet Ihr Unternehmen von einer ersten Einschätzung bis hin zum Erhalt eines offiziellen ESG-Ratings von Ecomate. Dank der unabhängigen Analyse unserer Experten kann dieses Rating veröffentlicht und mit Kunden, Banken, Investoren und anderen Stakeholdern geteilt werden, wodurch Ihre Glaubwürdigkeit am Markt gestärkt wird.
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ESG-Ratings gemäß der neuen europäischen Verordnung 2024/3005
Ende 2024 verabschiedete die Europäische Union eine neue Verordnung zur Transparenz und Integrität von ESG-Ratingaktivitäten, die Mitte 2026 in Kraft treten wird. Die Verordnung soll sicherstellen, dass ESG-Ratings unabhängig, unparteiisch, systematisch und verlässlich sind und zur Transparenz des Marktes für nachhaltige Finanzen beitragen, indem Ratingaktivitäten klar von Beratungsleistungen getrennt werden. Dank dieser neuen regulatorischen Definition spielen ESG-Ratings eine zentrale Rolle bei der Bereitstellung verlässlicher und vergleichbarer Informationen zur Unterstützung von Investitionsentscheidungen, Kreditentscheidungen und der Beurteilung der Unternehmensreputation.
Die europäische Verordnung 2024/3005 legt fest, dass ein ESG-Rating folgende Merkmale aufweisen muss:
Unabhängiger und qualifizierter Lieferant
Die Bewertung muss von einer autorisierten und unabhängigen Stelle nach öffentlichen und transparenten methodischen Kriterien erfolgen.
Transparente und dokumentierbare Methode
Die Bewertung muss auf dokumentierten, nachvollziehbaren und überprüfbaren Daten beruhen, die direkt oder aus zuverlässigen Quellen erhoben wurden.
Extern kommunizierbar
Sie kann veröffentlicht oder an Dritte (z. B. Banken, Investoren, Kunden) weitergegeben werden.
Sie kann öffentlich gemacht oder an Dritte weitergegeben werden.
Überprüfung durch qualifizierte Analysten
Das Rating muss auf einer einheitlichen Methodik beruhen und von erfahrenen Analysten überprüft werden.
Darf nur extern kommuniziert werden, wenn es sich um ein „offizielles“ Dokument handelt.
Es darf nur dann veröffentlicht oder an Dritte (z. B. Banken, Investoren, Kunden) weitergegeben werden, wenn es von einem auf europäischer Ebene registrierten oder autorisierten Anbieter ausgestellt wurde.
Der Übergang von der Selbsteinschätzung zum offiziellen ESG-Rating erfolgt in einem dreistufigen Prozess unter der Anleitung unserer Analysten.
Die Analysten von Ecomate führen eine detaillierte Analyse der von Unternehmen ausgefüllten Selbstbewertungsfragebögen durch. Der Prozess beginnt mit einer formalen Prüfung der Registrierung und Vollständigkeit der eingegebenen Informationen, um eine klare und konsistente methodische Grundlage zu gewährleisten. Anschließend werden die interne Konsistenz und Zuverlässigkeit der Antworten bewertet, wobei besonderes Augenmerk auf die Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Themenbereichen sowie den Grad der Konsistenz und Kohärenz der gemeldeten Daten gelegt wird. Ergänzend dazu analysieren die Analysten die auf der Plattform hochgeladenen Materialien, um die vom Unternehmen gemeldeten Informationen zu untermauern, in den Kontext zu setzen und zu festigen. Diese Aktivitäten bilden die Grundlage für das offizielle ESG-Rating von Ecomate, das als unabhängige und transparente Bewertung dargestellt wird.
In einem separaten Videogespräch mit dem Unternehmen gehen die Analysten von Ecomate auf Unklarheiten ein, beseitigen Unsicherheiten und sammeln zusätzliche Informationen zu noch offenen Fragen. Dieses direkte Gespräch bereichert den qualitativen Teil des Bewertungsberichts.
Am Ende des Prozesses stellt Ecomate dem Unternehmen ein offizielles Dokument mit dem Rating und dem Stichtag aus und gewährleistet so eine verbindliche und nachvollziehbare Dokumentation der Bewertung. Das Zertifikat kann veröffentlicht und vom Unternehmen als Nachweis seines ESG-Engagements verwendet werden. Darüber hinaus kann der Bewertungsbericht mit Banken, Investoren, Kunden und anderen relevanten Stakeholdern geteilt werden und bietet so konkrete Unterstützung in Geschäfts- und Finanzbeziehungen.
Lesen Sie den methodischen Hinweis zur Vergabe des ESG-Ratings.
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